Bürgermeisterwahl 2022
Bürgermeisterwahl der Stadt Sassnitz
Am 11. September 2022 findet die Bürgermeisterwahl in der Stadt Sassnitz statt. Falls eine Stichwahl erforderlich ist, findet diese am 25. September 2022 statt.
Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung der Ergebnisse der Bürgermeisterwahl am 11. September 2022
Gemäß § 68 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) stellt der Gemeindewahlausschuss fest, wie viele Stimmen auf jeden Bewerber entfallen sind und wer die Bürgermeisterwahl für sich entschieden hat oder für die Stichwahl zugelassen ist.
Die Sitzung findet am Dienstag, dem 13. September 2022 um 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 33, 18546 Sassnitz statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Tagesordnung:
1. Eröffnung durch die Gemeindewahlleiterin
2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung
3. Festsetzen der Tagesordnung
4. Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit
5. Berichterstattung der Gemeindewahlleiterin zur Feststellung des Wahlergebnisses
6. Feststellung des gewählten Bewerbers bzw. der beiden Kandidaten für die Stichwahl
7. Bekanntgabe des Ergebnisses
8. Fertigung der Niederschrift
Die Sitzung ist öffentlich.
gez.
G. Thiele
Gemeindewahlleiterin
Einschränkungen in Bezug auf die Corona-Pandemie
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, die erkrankt sind oder Symptome einer Erkrankung (insb. Fieber, Husten) aufweisen, nicht zur Sitzung erscheinen.
Briefwahl ab 18. August 2022 möglich
Schriftliche Briefwahl
Ab dem 18. August 2022 können Anträge zur Briefwahl für die Bürgermeisterwahl der Stadt Sassnitz gestellt werden. Diese werden seitens der Einwohnermeldestelle bearbeitet und die Wahlunterlagen für den Versand zu den Wahlberechtigten vorbereitet.
Anträge auf Briefwahlunterlagen müssen nicht begründet werden.
Sie können
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online unter www.wahlschein.de/13073080
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mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung oder
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formlos schriftlich gestellt werden.
Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen können entgeltfrei an die Stadt Sassnitz zurückgeschickt werden.
Persönliche Briefwahl
Ab dem 18. August 2022 ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Sassnitz, Hauptstraße 33, 18546 Sassnitz, geöffnet. Wahlberechtigte können ab diesem Zeitpunkt auch persönlich die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro entgegennehmen und dort auch gleich wählen.
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 11. September 2022 in der Stadt Sassnitz
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juli 2022 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 11. September 2022 beraten und entschieden. Folgende Wahlvorschläge wurden zugelassen und werden gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) i. V. m. § 27 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Einzelbewerber |
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Kracht, Frank |
geb. 1967 |
Bürgermeister |
Einzelbewerber |
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Kräusche, Leon |
geb. 1965 |
Angestellter |
Einzelbewerber |
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Schmidt, Carsten |
geb. 1964 |
Triebfahrzeugführer |
Sassnitz, 12.07.2022
gez. G. Thiele
Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 11. 09. 2022
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet nach § 20 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 11. September 2022.
Die Sitzung findet am Montag, dem 11. Juli 2022 um 16:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 33, 18546 Sassnitz statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung durch die Gemeindewahlleiterin
2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung
3. Festsetzen der Tagesordnung
4. Bestellung des Schriftführers
5. Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit
6. Berichterstattung der Gemeindewahlleiterin über das Ergebnis der Vorprüfung
7. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl durch die Beistzer des
Gemeindewahlausschusses / Fragen an die Vertrauenspersonen
8. Entscheidung über Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge
zur Bürgermeisterwahl
9. Bekanntgabe der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses durch die
Gemeindewahlleiterin
Die Sitzung ist öffentlich.
Einschränkungen in Bezug auf die Corona-Pandemie
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, die erkrankt sind oder Symptome einer Erkrankung (insb. Fieber, Husten) aufweisen, nicht zur Sitzung erscheinen.
gez.
G. Thiele
Gmeindewahlleiterin
Am 11. September 2022 findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Stadt Sassnitz statt. Die Amtszeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters beträgt sieben Jahre.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen ihre Hauptwohnung in der Stadt Sassnitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält keine Person diese Mehrheit, so findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen am 25. September 2022 eine Stichwahl statt. Bei der Stichwahl ist die Person gewählt, die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.
Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbungen müssen bis zum 28. Juni 2022, 16:00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung der Stadt Sassnitz eingegangen sein.
Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl (Formblätter)
- 5.1.1 Wahlvorschlag – Partei oder Wählergruppe
- 5.1.2 Niederschrift – Partei oder Wählergruppe
- 5.1.3 Zustimmungserklärung – Partei oder Wählergruppe
- 5.2 Wahlvorschlage – Einzelbewerbung
- 6 Wählbarkeit von Unionsbürgern und Unionsbürgern im Herkunftsstaat
Wahlbekanntmachungen
- Stadtanzeiger SD 01/2022
- Stadtanzeiger SD 02/2022
- Stadtanzeiger SD 03/2022
- Stadtanzeiger SD 04/2022
- Stadtanzeiger SD 05/2022
- Stadtanzeiger SD 06/2022