Stellenausschreibungen

 

Folgende Stellen sind zur Zeit in der Stadtverwaltung Sassnitz ausgeschrieben:

 

Leiter Stadthof (m/w/d)

Sachbearbeitung: Bibliothek (m/w/d)

Sachbearbeitung: Sitzungsdienst (m/w/d)

Sachbearbeitung: kommunale Steuerangelegenheiten (m/w/d)

 

Informationsblatt gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung zum Stellenbesetzungsverfahren

 

1. Verantwortliche für die Datenverarbeitung

 

Stadt Sassnitz

Der Bürgermeister

Hauptstraße 33

18546 Sassnitz

Tel.: 03 83 92 / 6 80

www.sassnitz.de

E-Mail:

 

Ansprechpartner

 

 

Haupt- und Personalamt   

Sachgebiet Personal

Frau Gabriele Thiele

Tel.: 03 83 92 / 6 83 32

Frau Monique Kruse

Tel.: 03 83 92 / 6 83 40

 

2. Beauftragter für den Datenschutz/Stellvertretende Datenschutzbeauftragte

 

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern

- Datenschutzbeauftragter -

Eckdrift 103

19061 Schwerin

Tel.: 0385 / 773347 - 0

Fax: 0385 / 773347-28

E-Mail:

 

Stadt Sassnitz

Frau Ann Kursikowski

Hauptstraße 33

18546 Sassnitz

E-Mail:   

 

3. Zweck der Datenverarbeitung:

 

Im Stellenbesetzungsverfahren

Rechtsgrundlagen:

Pflichtdaten: - Art. 6 Abs. 1b und e DS-GVO - § 10 DSG M-V

Freiwillige Angaben: - Art. 6 Abs. 1a und Art. 9 Abs. 2a und b DS-GVO

 

4. Kategorien personenbezogener Daten

 

Die Verarbeitung umfasst personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um eine Bewerberauswahl zu treffen, einen entsprechenden Vergleich der Bewerber zu vollziehen und ein Beschäftigungsverhältnis vorzubereiten.

 

Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten sind betroffen:

 

- Personendaten

- Qualifikationen

- Beruflicher Werdegang

- Schwerbehinderungen/Gleichstellungen

 

5. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Die aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten werden im Auswahlverfahren zur Verfügung gestellt

 

- Personalrat

- Personalamt als zuständiges Fachamt

- zuständiges Fachamt

 

6. Dauer der Speicherung

 

Sämtliche Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nach 3 Monaten datenschutzkonform vernichtet, wenn nicht durch den Bewerber eine Rücksendung verlangt wird.

Nach Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses verbleiben personenbezogenen Daten in der Personalstelle.

 

7. Betroffenenrechte

 

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

 

a.) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO). Dieses Recht auf Auskunft der betroffenen Person besteht in den in § 32c AO genannten Fällen nicht.

 

b.) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO). Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von der betroffenen Person bestritten und lässt sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Daten feststellen, gilt ergänzend zu Artikel 18 Abs. 1 a) DSGVO, dass dies keine Einschränkungen der Verarbeitung bewirkt, soweit die Daten einem Verwaltungsakt zugrunde liegen, der nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden kann. Die ungeklärte Sachlage ist in geeigneter Weise festzuhalten. Die bestrittenen Daten dürfen nur mit einem Hinweis hierauf verarbeitet werden (§ 32f Absatz 1 und 2 AO).

 

c.) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutreffen. Ist die Löschung im Falle nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und ist das Interesse der betroffenen Person an der Löschung als gering anzusehen, besteht das Recht der betroffenen Person auf und die Pflicht der Stadt zur Löschung der personenbezogenen Daten gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO. Dies gilt nicht, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. (§ 32f Absatz 2 AO)

Das Recht auf Löschung besteht nicht, solange und soweit die Stadt Grund zu der Annahme hat, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden würden (§ 32f Absatz 3 AO). Das Recht auf Löschung besteht nicht, wenn einer Löschung vertragliche Aufbewahrungsfristen gegenüberstehen (§ 32f Absatz 4 AO).

 

d.) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 18 Absatz 1 DSGVO zutreffen.

 

e.) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO; § 32f Absatz 5 AO).

 

f.) Soweit die betroffene Person oder ein Dritter nach dem IFG6 vom 05. September 2005 (BGBl. I S. 2722) in der jeweils gültigen Fassung oder nach dem IFG M-V 7 gegenüber der Stadt einen Anspruch auf Informationszugang hat, gelten die Artikel 12 bis 15 DSGVO in Verbindung mit den §§ 32a bis 32 d AO entsprechend.

Weitergehende Informationsansprüche über steuerliche Daten sind insoweit ausgeschlossen.

 

8. Beschwerderecht

 

Wenn eine betroffene Person der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, hat sie das Recht auf Beschwerde bei dem

 

Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V

Postanschrift:

Schloss Schwerin

Lennéstraße 1

19053 Schwerin

Tel.: 0385 / 5949 40

oder E-Mail: .