Namensänderungen
Allgemeine Informationen
Erläuterungen:
Der Gesetzgeber bietet dem Bürger viele Möglichkeiten, eine Namensänderung vorzunehmen.
So kann sich z. B. der Name einer Person auf Antrag ändern durch:
Adoption
Eheschließung (siehe Name der Ehegatten)
Auflösung der Ehe
Namensfestsetzung
behördliche Namensänderung
Im konkreten Fall einer Namensänderung wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzstandesamt. Dieses erteilt Ihnen Auskunft über die Erbringung von Unterlagen, welche zur gewünschten Namensänderung erforderlich sind.
Ansprechpartner
StandesamtHauptstraße 33
18546 Sassnitz