Eidesstattliche Versicherung


Allgemeine Informationen

Versicherung an Eides statt ist eine Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Die vorsätzliche oder fahrlässig falsche Abgabe einer Versicherung an Eides statt vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde ist strafbar.

 

Im Standesamt werden Versicherungen an Eides statt zur Niederschrift aufgenommen für:

  • Anmeldung der Eheschließung

  • Anlegung und Fortführung des Familienbuches

  • Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • Erneuerung von in Verlust geratenen Personenstandsbüchern

  • Hinzuziehung eines Dolmetschers

 


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz