Eidesstattliche Versicherung
Allgemeine Informationen
Versicherung an Eides statt ist eine Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Die vorsätzliche oder fahrlässig falsche Abgabe einer Versicherung an Eides statt vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde ist strafbar.
Im Standesamt werden Versicherungen an Eides statt zur Niederschrift aufgenommen für:
Anmeldung der Eheschließung
Anlegung und Fortführung des Familienbuches
Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Erneuerung von in Verlust geratenen Personenstandsbüchern
Hinzuziehung eines Dolmetschers
Ansprechpartner
StandesamtHauptstraße 33
18546 Sassnitz