Auskunftssperren
Allgemeine Informationen
Tel.: (03 83 92) 68 353 oder 68 316
E-Mail:
Erläuterungen:
Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben und ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Notwendige Unterlagen:
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Person, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Ansprechpartner
OrdnungsamtHauptstraße 33
18546 Sassnitz