Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 68 353 oder 68 316
E-Mail:

 

 

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

A)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst.

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes – SG widersprechen.

 

B)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs.3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs.2 BMG widersprechen. Werden die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt, gilt dieses Widerspruchsrecht nicht (§ 42 Abs. 3 Satz 3 BMG)

 

C)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

 

D)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

 

E)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Einwohnermeldestelle beantragen.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

Formulare

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