Abmeldung bei Wegzug aus Sassnitz in das Ausland
Allgemeine Informationen
- Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein)
- Eine Auszugsbestätigung, unterschrieben vom bisherigen Wohnungsgeber oder dessen Beauftragten (Vordruck ist dem Meldeschein beigefügt)
Fristen:
Auch für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche, innerhalb der Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen müssen.
Hinweise:
Die Abmeldebestätigung, die Ihnen die Meldebehörde ausstellt, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort. Den Meldeschein und die Wohnungsgebererklärung können Sie auch der Meldebehörde zusenden.
Tel.: (03 83 92) 68 353 oder 68 316
E-Mail: einwohnermeldestelle@sassnitz.de
Ansprechpartner
OrdnungsamtHauptstraße 33
18546 Sassnitz