Abmeldung bei Wegzug aus Sassnitz in das Ausland


Allgemeine Informationen

  • Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein)
  • Eine Auszugsbestätigung, unterschrieben vom bisherigen Wohnungsgeber oder dessen Beauftragten (Vordruck ist dem Meldeschein beigefügt)

Fristen:

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche, innerhalb der Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen müssen.

 

Hinweise:

Die Abmeldebestätigung, die Ihnen die Meldebehörde ausstellt, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort. Den Meldeschein und die Wohnungsgebererklärung können Sie auch der Meldebehörde zusenden.

 

Tel.: (03 83 92) 68 353 oder 68 316
E-Mail: einwohnermeldestelle@sassnitz.de


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz