Touristenfischereischein


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 68 353 oder 68 316
E-Mail:

 

 

Grundlagen der Fischereiausübung

Grundsätzlich besteht beim Fischfang in allen Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie in den anderen Bundesländern auch, die Fischereischeinpflicht.

Fischereischeine werden auf Lebenszeit (nach bestandener Prüfung) oder für touristisch interessierte Angler für die Dauer von 28 Tagen als befristeter Fischereischein erteilt. Da eine Prüfung hierzu nicht abzulegen ist, wird mit dem Fischereischein eine Broschüre übergeben, die die wesentlichen Kenntnisse für eine fischwaidgerechte Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische vermitteln soll.

Neben dem Fischereischein muss jeder Angler auch eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer besitzen.

Die Ausübung des Fischfanges ohne dieses privatrechtliche Befugnis ist Fischwilderei, welche als Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch verfolgt werden kann.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer !

Für die Binnengewässer wird die Angelkarte in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers, z. B. Einzelfischer, Fischereiunternehmen, den Deutschen Angelverband (DAV), den Angelverein oder die Kommune ausgestellt.
Auch für die Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (bis 12 sm) erstreckt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen. Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde und deren Aufsichtsstationen sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion erworben werden.

In Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie immer zwei Scheine zum Angeln - Ihren Fischereischein und Ihre Angelerlaubnis.

Jeder Angler benötigt dabei einen eigenen Fischereischein und eine eigene Angelerlaubnis. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können unter Ihrer Aufsicht mitangeln.

Gebühren für den Touristenfischereischein ab 01.01.2014: 24,00 EUR 

Der Touristenfischereischein kann in der Einwohnermeldestelle erworben werden. Sie können den Antrag auch herunterladen und zusenden. 

 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Angeln in den Sassnitzer Häfen.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

Formulare

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